GEVE 4 unterstützt mit dem aktuellen Update 2.1.118 das neue Gaststättengesetz in Brandenburg mit dem neuen Modul "Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (§ 2 Abs. 2 BbgGastG)". Dieses ersetzt, bei richtiger Angabe des Bundeslandes in den Stammdaten, das Modul "Gestattung (§ 12 GastG)".
GEVE - Gewerberegister & Erlaubniswesen
Neues Gaststättengesetz in Brandenburg
- Details