das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ sieht eine Anmeldepflicht vor. Ein neues Modul steht für GEVE 4 - Gewerberegister und Erlaubniswesen - und GEVE 4-regional - Lösungen für Kreisverwaltungen - zur Verfügung.
Prostitiertenschutzgesetz (ProstSchG) - Handlungsbedarf für Kreise, kreisfreie und Große Städte.
Das „Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ sieht eine Anmeldepflicht vor. Prostituierte müssen sich bei den Ordnungsbehörden registrieren. Die Übergangsfrist dafür läuft ab. Ab Januar 2018 besteht eine Ausweispflicht. Gemäß §4 ProstSchG sind Angaben zur Person, Anschriften, Ortsangaben zur Tätigkeit zu machen. In der Prostitution tätige Personen erhalten ein Ausweisdokument. Voraussetzung ist ferner der Nachweis einer halbjährlichen bzw. jährlichen Gesundheitsberatung. Die EDV Ermtraud GmbH stellt eine kompakte Softwarelösung zur Verfügung.
Auszug aus den Funktionen:
- Erfassung aller relevanten Daten nach § 4 ProstSchG
- Befüllung/Druck des amtlichen Formulars,
- sichere Speicherung der Personendaten,
- Speicherung von erbrachten Nachweisen,
- optional in elektronischer Akte,
- Wiedervorlagefunktion zur Fristüberwachung.
Außerdem stehen Lösungen für die Umsetzung des Geldwäschegesetzes (GWG) bereit.
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