Im Rahmen der Erstbefüllung des Bewacherregisters müssen die §34a-Behörden komplexe Daten einbringen. Wir unterstützen dabei.
Im Rahmen der Erstbefüllung des Bewacherregisters müssen die 34a-Behörden die Daten der von ihnen verwalteten Gewerbetreibenden, Bewachererlaubnisse und Bewacherbetriebe (Gewerbedaten) in der zu schaffende Register ab 1.8.2018 bis spätestens 15.9.2018 einbringen. Diese Informationen liegen zum Teil bereits elektronisch vor, beispielsweise in einer Fachanwendung, in einer Excel-Datei oder Access-Lösung. Möglichst viele dieser Daten sollen auf einfache Weise in das Bewacherregister übertragen werden. Mit über 25-jähriger Erfahrung als Lösungsanbieter im Gewerbe- und Erlaubniswesen unterstützen wir Sie dabei mit Workshops und Beratung. Kontaktieren Sie uns.