Die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung sieht Änderungen im Bereich Erlaubnisse nach GewO §34c vor.

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 9. Mai 2018 wurde am 15. Mai 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 550). Die neuen Regelungen traten am 1. August 2018 in Kraft. Wichtige Änderung u.a.: Die bislang erlaubnisfreie Tätigkeit des Wohnimmobilienverwalters wird erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Markt tätig sind, beginnt zum 1. März 2019.

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Weitere Änderungen ergeben sich derzeit im Bereich der Anträge und Erlaubnisse zum Bewachergewerbe nach GewO §34a. Wir halten auf dem Laufenden zur Erstbefüllung des Bewacherregisters mit Betrieben und Bewachungspersonal. 

     
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