... und mehr bringt die nächste Ausbaustufe "xGewerbeanzeige".

Voraussichtlich am 28.6.2019 beschließt der Bundesrat die erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung. Die darin enthalten neu gefassten Mustervordrucke GewA 1 bis GewA 3 sind ab dem 1. November 2019 verbindlich zu nutzen.

Weiterhin wird die genauere Schematron-Validierung beim Gewerbemeldungsversand und -Empfang mit xGewerbeanzeige erforderlich. Ziel ist eine einheitliche hohe Austauschdatenqualität. 

Das neue Modul geve|Verteildienst enthält die entsprechende Prüfung und automatisiert darüber hinaus den Meldungsversand. Vorteil: Der Sachbearbeiter muss nicht mehr überwachen, welcher Empfänger wann mit Daten beliefert werden muss. Auch das Verschicken einer Gewerbemeldung an zentrale Verteilplattformen geht ohne manuellen Aufwand. Fordern Sie weitere Informationen an.

     
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