Das Gewerbeserviceportal NRW ist gestartet. Ab 1.1.2020 ist die Annahme von elektronischen Gewerbemeldungen verbindlich.
Das Gewerbeserviceportal unter gewerbe.nrw ist gestartet. Es setzt einen Teil der Leistungen nach Online-Zugangsgesetz (OZG) um.
Bei diversen Informationsveranstaltungen, zuletzt am 28.05.2019, hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen über den aktuellen Status informiert.
Bereits heute können natürliche Personen ihre Gewerbemeldung digital einreichen und bezahlen. In Kürze werden auch Personengesellschaften, später Kapitalgesellschaften, mit dem sog. Organisationskonto diese Möglichkeit haben. Das Portal reicht die Meldungen an die zuständige Gewerbebehörde weiter.
Ab 1.1.2020 ist die Annahme von elektronischen Gewerbemeldungen bei den Städten und Gemeinden verbindlich.
Gerne unterbreiten wir ein Angebot zur geeigneten Importschnittstelle in GEVE 4.
- Basisfunktion: Annahme von Gewebemeldungen nach xGewerbe-Standard
- Erweiterte Lösung mit Dokumentenannahme (zur Ablage in der eAkte)
- Anbindung/Kommunikation Servicekonto NRW (= natürliche Personen)
- Anbindung/Kommunikation Organisationskonto (=Betriebe/Unternehmen)
Weiterhin bieten wir mit GEVE 4 eine bewährte Lösung zur elektronischen Aufgabe von Gewebemeldungen nebst Import in GEVE 4 an. Fordern Sie weitere Informationen an.