Mit der Bereitstellung der Version 2.0 von xGewerbeanzeige.de zum 1.11.19 triff eine Änderung des Liefertermins in Kraft.
Danach haben die Datenübermittlungen für die Gewerbeanzeigenstatistik möglichst unverzüglich, spätestens jedoch am ersten Arbeitstag des Monats, der auf die Empfangsbescheinigung der Gewerbeanzeige folgt, zu erfolgen. Rechtsgrundlage für diese Datenübermittlung ist § 14 Abs. 8 Nr. 9 GewO i. v. m. § 3 Abs. 2 GewAnzV
Mit unserem neuen Produkt geve|Verteildienst können Gewerbeanzeigen automatisiert, zeitgesteuert elektronisch an die Meldungsempfänger versendet werden. Der Dienst ist arbeitet sowohl mit GEVE4 als auch mit der Nachfolgeversion geve|5.
Mehr dazu hier:
http://edv-ermtraud.de/produkte/geve-verteildienst-automatisierte-uebermittlung-von-gewerbemeldungen
Weitere Informationen zur neuen Version xGewerbeanzeige.de finden Sie unter:
https://xgewerbeanzeige.de/wp-content/uploads/2018/11/xgewerbeanzeige-2.0-spezifikation-20181128.pdf .
Den Passus zum Liefertermin finden Sie auf Seite 55.
Der geve|Verteildienst ist eine Neuentwicklung unter .NET