Bundesweit sind über 100 Behörden Empfänger von Gewerbemeldungen gemäß Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV). Zahlreiche Städte haben die Übermittlung an diese, seit 1.11.2019 im Standard XGewerbeanzeige 2.0, durch den geve|Verteildienst der EDV Ermtraud GmbH automatisiert.   

 Die Vorteile 

1.) Vorteile für an zentrale Verteilplattformen angebundene Kommunen: 

In einzelnen Bundesländern bestehen sogenannte Verteilplattformen, die ihrerseits die Weiterleitung an die finalen Empfänger übernehmen. Damit müssen die Gewerbeämter zwar nur einen Übermittlungsweg bedienen, diesen aber in der Regel unverzüglich und einzeln. Der geve|Verteildienst verhindert ein Vergessen des manuellen Prozesses und automatisiert die Übermittlung vollständig.

2.) Vorteile für direkt übermittelnde Gewerbeämter:

In den meisten Bundesländern übermitteln die Gewerbeämter rechtssicher an die OSCI-Postfächer von ca. 10-15 Empfängern. Mit Inkrafttreten von XGewerbeanzeige 2.0 erhalten die Empfänger nach Vorgabe der Gewerbeanzeigeverordnung unverzüglich, d.h. in der Praxis täglich, Daten. 

Ab XGewerbeanzeige 2.1 im Mai haben die Datenübermittlungen pro entgegennehmender Gemeinde zu erfolgen. Dadurch potenziert sich der Aufwand gerade für Verwaltungsgemeinschaften (z.B. in Sachsen-Anhalt oder Baden-Württemberg) oder Ämter (z.B. in Schleswig-Holstein) mit teils über 10 Gemeinden.

Der Verteildienst integriert die Prüfung auf Schematron-Konformität. Er verschickt lediglich erfolgreich validierte Meldungen, so dass die Fehlerquote bei Daten einlesenden Kreisen und Landesbehörden reduziert wird.  Der Gewerbeamtsmitarbeiter erhält verständliche Rückmeldungen übersichtlich und gebündelt. Der geve|Verteildienst -entwickelt für das bewährte GEVE 4 und seinen Nachfolger geve|5- schont Verwaltungsressourcen und entfaltet bundesweit sein Potential, z.B. in den Städten Alfter, Heidenheim und Riesa.   

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