Die Prüfung der Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Bundes erfolgt auf Bundeslandebene. Dabei unterstützt die EDV Ermtraud GmbH die zuständigen Institutionen. GEVE 4 verfügt über geeignete Datenexportfunktionen zum Datenabgleich.
Aktive Betriebe die bereits zum 31.12.2019 aktiv waren sind grundsätzlich antragsberechtigt. Die Anträge werden in der Regel über Plattformen der Landesbanken – z.B. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), L-Bank Baden-Württemberg u.a. – eingereicht. Allein für Rheinland-Pfalz liegen bereits mehr als 50.000 Anträge vor. Darunter sind bereits zahlreiche „schwarze Schafe“ unter den Antragstellen aufgefallen, die sich das unbürokratische Verfahren missbräuchlich zu Nutze machen.
Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Förderantrages benötigen die Landesbehörden einen stichtagsbezogenen zentralen Gewerbedatenbestand, auf den schnell und einfach Abfragen erfolgen können. Da es mit Ausnahme von Bayern keine zentralen Gewerberegister gibt unterstützt die EDV Ermtraud GmbH interessierte Behörden beim Aufbau entsprechender Strukturen.
Städten und Gemeinden, die das Gewerberegister GEVE 4 nutzen, können relevante Gewerbemeldungen elektronisch zur Verfügung stellen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Gewerbeamt angefragt werden bzw. wurden.