Nach der Gewerbeanmeldung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine Steuernummer für seine Tätigkeit zu beantragen. Die Finanzbehörden fordern nun teilweise die kommunalen Gewerbeämter dazu auf, den Gewerbetreibenden die entsprechenden Registrierungshinweise auszuhändigen.
Wird das Gewerbeamt nun zur Druckerei für die Finanzbehörden? Nein: Bei einer Gewerbeanmeldung via GEVE 4-Online wird dem Gewerbetreibenden die Registrierung auf elster.de zum Abschluss seiner Meldung angeboten. Bürgerfreundlich, schnell, aufwandsfrei für den Gewerbesachbearbeiter.
Überblick: GEVE 4-Online
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