Beschlossen am 25.6.2020 durch die Wirtschaftsministerkonferenz, veröffentlicht zum 31.01.2022, tritt XGewerbeordnung zum 1.5.2022 in Kraft. Die Gewerbeanzeigen-Weiterleitung wird zur bidirektionalen Datenübermittlung im Rahmen der Gewerbeordnung .
Die Gewerbefachverfahren der EDV Ermtraud GmbH sind für die Umsetzung gerüstet. Insbesondere der geve|Verteildienst vereinfacht die elektronischen Prozesse. Die vollständige Umstellung der GEVE 4-Anwender erfolgt in mehreren Schritten: Zum 1.5.2022 wird ein Update für das Gewerberegister zur Verfügung gestellt. Bis zum 1.11.2022 müssen die Kommunen mit einem gültigen Zertifikat im DVDV (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis) eingetragen sein, zum 1.5.2023 müssen sie zusätzlich über ein OSCI-Postfach verfügen, da papiergebundene und nicht rechtssichere Übermittlungen zwischen den Verwaltungen (Meldungen an die frühere/zukünftige Gemeinde) entfallen.)
Mehr zu XGewerbeordnung (XGewO): https://xgewerbeordnung.de/der-standard.