Gewerbeabmeldungen ist die vorherige Gewerbemeldung des Falles bei Übermittlung hinzuzufügen. Zahlreiche historische Gewerbeanmeldungen mussten aufgrund der Schematron-Regeln vor dem Abmeldungsversand angepasst werden, um dem neueren Validierungsstand zu entsprechen. Die relevanten Regeln wurde mit den neuen Handlungsanweisungen zu XGewerbeordnung 1.0 nunmehr geändert mit Wirkung zum 1.2.2023.
Nachkorrekturen der mit zu übergebenden alten Gewerbeanzeigen reduzieren sich damit.
Die Koordinierungsstelle XGewerbeordnung (xgewerbeordnung.de) informierte dazu am 1.9.2022 wie folgt:
"…dass zwei neue Handlungsanweisungen für XGewerbeordnung Version 1.0 im XRepository veröffentlicht worden sind (Fassung vom 1. September 2022)…. Dokument, welches die neuen Handlungsanweisungen enthält sowie die dazugehörigen technischen Bestandteile im XRepository abzurufen, folgen Sie bitte dem nachstehenden Link: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:kosit:standard:xgewerbeordnung."
"… Umsetzung für empfangsberechtigte Stellen von Gewerbeanzeigen bis zum 1.2.2023… "