Die KommWis informiert die Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.

Uns liegt eine aktuelle Information der KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH vor:

"Erforderliche Schritte seitens der Gewerbeämter zur Aufrechterhaltung der Weiterleitung von Gewerbeanzeigen (§ 14 Abs. 8 GewO) sowie zur Herstellung der eigenen Empfangsfähigkeit über XGewerbeordnung"

Das Dokument erläutert die Besonderheiten zum Zertifikat (wer bin ich), DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis = Adressbuch der deutschen Behörden) und OSCI-Postfach (rechtssicheres Postfach für elektronische Nachrichten).  Die Information gilt ausschließlich für die betroffenen Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.

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