Die KommWis informiert die Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.
Uns liegt eine aktuelle Information der KommWis, Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH vor:
"Erforderliche Schritte seitens der Gewerbeämter zur Aufrechterhaltung der Weiterleitung von Gewerbeanzeigen (§ 14 Abs. 8 GewO) sowie zur Herstellung der eigenen Empfangsfähigkeit über XGewerbeordnung"
Das Dokument erläutert die Besonderheiten zum Zertifikat (wer bin ich), DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis = Adressbuch der deutschen Behörden) und OSCI-Postfach (rechtssicheres Postfach für elektronische Nachrichten). Die Information gilt ausschließlich für die betroffenen Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.