GEWAN informiert zur Umsetzung der "gegenseitigen Unterrichtung" im Gewerberrecht.

"(...) wie Sie vielleicht erfahren haben, wird zukünftig bei einer Gewerbeanmeldung oder -abmeldung mit Grund „Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk“ die andere Gemeinde automatisch informiert. Die Benachrichtigung beruht auf den Vorgaben aus dem Musterentwurf der 12. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift.

Für die Benachrichtigung wurde der bundesweit neue Nachrichtentyp „Gegenseitige Unterrichtung“ definiert. Die Verständigung erfolgt in Bayern, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, über die GEWAN- Serviceplattform. Daher benötigt eine Gemeinde keinen Eintrag ins Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) und auch kein Zertifikat für die Unterrichtung. (...)"

Bitte beachten Sie: Das Landesamt für Digitalisierung  des Freistaates Bayern stellt den Gewerbeämter nicht die Versandt- und Lesekomponente zum Gewerbefachverfahren zur Verfügung. 

Auf Seiten von GEVE wird benötigt: geve|Verteildienst - automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen

Mehr auch in Unserer Pressemeldung auf PortalDerWirtschaft.

 

 

 

 

     
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