Neuauflage des Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0): Digitaler Zugang zu Leistungen wird Pflicht. Gewerbemeldungen via Internet sind heute schon möglich.
Wie Nachrichtenticker am 19.2.2024 berichten haben sich die Ampel-Regierungsparteien sich darauf geeinigt, dass Verwaltungsleistungen des Bundes ab 2028 beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, wenn sie nicht verfügbar sind. Nachgelagert wird dies voraussichtlich auch für die unteren Ebenen der Verwaltungshierarchie gelten, die aber vielerorts bei der OZG-Umsetzung schon Fortschritte verbucht.
Mit geve|Online steht ein niederschwelliges Angebot technisch bereit, das dank Unterstützung des verbindlichen Standards XGewerbeordnung fachverfahrensunabhängig überall im Rahmen des Portalverbundes mit Verwaltungswebseiten und Zuständigkeitsfindern angeboten werden kann.
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