-aktualisiert - Die TSE-Pflicht wurde von den Finanzbehörden bestätigt. -
Kassen in einer Netzwerkstruktur erfordern eine effektive Infrastruktur. Die technische Sicherheitseinrichtung - Pflicht zum 31.3.2021 - ebenfalls.
Wichtig: Die Notwendigkeit zur Technischen Sicherheitseinrichtung ist nicht an die Umsatzsteuer-Pflicht gekoppelt sondern gilt für die Nutzung eines "elektronischen Kassensystems" (gemäß Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen)!
Besonders aber Verwaltungen und deren Einrichtungen, die bereits heute umsatzsteuerpflichtig buchen, stehen aber im Fokus möglicher Kassenprüfungen durch die Finanzämter. Insbesondere Tourist-Informationen, Museen oder Einrichtungen des Kulturbereiches sind betroffen, aber auch Ämter der Kernverwaltung, die Zusatzleistungen wie Kopien, Stammbücher, Feinstaubplakette u.ä. abrechnen, die über die reine Verwaltungsgebühr hinaus gehen. Bei Mängeln oder Fehlen einer prüffähigen zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) drohen Strafen bis 25000 Euro. Die Installationen der TSE-Anbindung, TSE-Sticks und Netzwerkkomponenten für die betroffenen TopCash 2-Anwender verläuft plangemäß.
Die Umsetzung für die Gebührenkasse TopCash 2 in den Netzwerken der Kommunen gestaltet sich ressourcenschonend. Mehrere Buchungskassen schreiben auf einen gemeinsamen TSE-Stick. Dieser USB-Stick wird je nach Infrastruktur an den zentralen Server, Dongle-Server oder Device-Server im LAN der Verwaltung gesteckt. Durch die sichere Verwaltung abseits der tatsächlichen Kasse, in gesicherten EDV-Räumen, ist größte Sicherheit gewährleistet. Es besteht keine Abhängigkeit von komplexen externen Cloud-Diensten.
Überblick: TopCash 2 - TSE-Modul - Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Warum TSE? Seit 31.3.2021 findet das neue Kassenrecht Anwendung. Manipulationssichere Kassenausstattung ist jetzt Pflicht.
Der Gesetzgeber sieht in Sachen "Prüfungssicherheit" keine Ausnahmeregeln für kommunale Kassen vor. Damit ist eine BSI-zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung für die Kassensysteme erforderlich. Den Kommunen drohen bei Mängeln Strafen bis 25.000 Euro. Die Regelungen sind verankert im "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" in Verbindung mit S146a der Abgabenordnung, Präzisiert in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Im Rahmen der Fiskalisierung ist die Prüfbarkeit nach DSFinV-K ist vorgeschrieben. Die vorgegebene Umstellungsfrist ist zum 31.3.2021 abgelaufen. Entgegen dem Vorgehen in 2020 gab es keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist.
So kanns aussehen - TopCash 2 - Technische Sicherheitseinrichtung erklärt für Administratoren (Video).
Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur TSE-Pflicht:
So sieht die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auf der Quittung aus: