GEVE - Gewerberegister & Erlaubniswesen
Digitale Verwaltungsleistungen werden einklagbar
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Neuauflage des Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0): Digitaler Zugang zu Leistungen wird Pflicht. Gewerbemeldungen via Internet sind heute schon möglich.
geve|Verteildienst - Update 3.4.0
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Es steht ein neues Update zum Download bereit.
Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).
Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm.
geve|Verteildienst - Update 3.3.1
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Es steht ein neues Update zum Download bereit.
Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).
Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm.
geve|Verteildienst - Update 3.2.4 (XGewerbeordnung 1.1)
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Es steht ein neues Update zum Download bereit.
Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).
Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm.
Neue Rechtsformenschlüssel und Bezeichnungen mit xGewO 1.1 / Vorabbenachrichtigungen der Statistischen Landesämter an die Kommunen
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Zum 1.11.23 greift die nächste Ausbaustufe zu xGewerbeordnung. Neben der Einführung von sog. "Freitext"-Nachrichten werden u.a. neue Schlüssel und Bezeichnungen der Rechtsformen relevant. / Bzgl. Anschreiben der Statistischen Landesämter "Neue Version XGewerbeordnung" an die Kommunen:
Gegenseitige Unterrichtung angelaufen - neue Workshops
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Bei der Betriebssitzverlegung in einen anderen Meldebezirk informieren sich die Gewerbebehörden unterschiedlicher Kommunen nunmehr automatisiert elektronisch. Wir informieren in Onlineworkshops zum neuen Prozess.
Gewan: Information über gegenseitige Unterichtung
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GEWAN informiert zur Umsetzung der "gegenseitigen Unterrichtung" im Gewerberrecht.