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Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).

Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm. 


Die KommWis informiert die Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.


Zum 1.5.23 stehn wieder umfangreiche Änderungen im Gewerberecht an, die erklärungsbedürftig sind. Gerne informieren wir Sie kostenfrei im Rahmen eines Online-Kurz-Workshops.

FAQ - Alles zum Thema

  • Zertifikat, DVDV, OSCI-Postfach
  • gegenseitige Unterrichtung und Verteildienst

Mittwoch, 8., 15., 22.3.2023, Dauer: ca. 30 Minuten

Ihre Fragen, unsere Antworten.

Bitte melden Sie sich einfach per Mail an. Sie erhalten dann unseren Einladungslink.


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DIN e.V. und Databund veröffentlichen Whitepaper.


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Neben Gewerbeanzeigen kommt zum 1.5. die „gegenseitige Unterrichtung“ ("ggsU"/"ggU") als neue Art der Übermittlung. Neu ist, dass ein Gewerbeamt an das der vorherigen Betriebsstätte eine rechtssichere elektronische Nachricht versendet bzw. Nachrichten in der Rolle als Amt der neuen Betriebsstätte erhält. Auch die Finanzbehörden senden Benachrichtigungen nach § 14 Abs. 4 GewO bei steuerlicher Abmeldung eines Unternehmens.


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Gewerbemeldungen via Internet OZG-konform und EfA-tauglich: Erweiterte Plausibilitäten, medienbruchfreie Prozesse.


     
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