Es steht ein neues Update zum Download bereit.


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Gemäß Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW müssen die Städte und Gemeinden Gewerbemeldungen an die neue zentrale Landesverteilplattform "nala" senden. Die Anbindung muss bis zum 1.1.2021 erfolgen. GEVE 4 ist gerüstet. Kontaktieren Sie uns


Am 10.09.2020 findet ein Workshop in Sankt Augustin statt. Die Themen reichen von Tipps und Tricks bis zu aktuellen Themen wie OZG, Wirtschafts-Service-Portal NRW und vielem mehr.

Sie haben Interesse an einem Workshop in Ihrem Hause? Melden Sie sich. Auch Online-Termine sind möglich.


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Gemeindegenaue (AGS-scharfe) unverzügliche Übermittlung der Gewerbemeldungen an die Empfänger gemäß GewAnzV: der Verteildienst machts.

Die GEVE-integrierte Lösung wurde optimiert. 


Im Rahmen der Corona-Entwicklung stehen die Gewerbemeldungen via Internet im Fokus. GEVE 4-Online wurde umfassend überarbeitet und funktional ergänzt. Meldung und Handhabung wird für den Meldenden, Administrator und Sachbearbeiter intuitiver.


Zum Stichtag 1.5.2020 ist der Standard XGewerbeanzeige 2.1 in Kraft getreten. Es sind u.a. nun gemeindegenaue ("AGS-scharfe") Datenübermittlungen vorgeschrieben. Die Änderung betrifft Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Samtgemeinden, die für mehrere Gemeinden Gewerbemeldungen annehmen. 


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Aus aktuellem Anlass:

  1. Bitte beachten Sie den Hinweis zur Erzeugung "Liste aktiver Gewerbe".
  2. Bleiben Sie vorsichtig und gesund.


Die Prüfung der Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Bundes erfolgt auf Bundeslandebene. Dabei unterstützt die EDV Ermtraud GmbH die zuständigen Institutionen. GEVE 4 verfügt über geeignete Datenexportfunktionen zum Datenabgleich.


     
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